Die BITV 2.0 (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung) ist das deutsche Pendant zu den internationalen WCAG-Richtlinien. Sie legt die Standards fest, die Webseiten und mobile Anwendungen von Behörden und öffentlichen Stellen erfüllen müssen, um für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu sein.
Zentrale Anforderungen der BITV 2.0:
- Wahrnehmbarkeit: Inhalte müssen visuell und auditiv wahrnehmbar sein.
- Bedienbarkeit: Die Website muss mit assistiven Technologien wie Screenreadern und per Tastatur nutzbar sein.
- Verständlichkeit: Informationen müssen klar und einfach verständlich sein.
- Robustheit: Die Inhalte müssen mit zukünftigen Technologien kompatibel sein.
Insight: Die Umsetzung der BITV 2.0 ist nicht nur eine rechtliche Anforderung, sondern ein starkes Zeichen für Inklusion und gesellschaftliche Verantwortung.