BITV 2.0

Die BITV 2.0 ist eine deutsche Verordnung, die die Barrierefreiheit von IT-Anwendungen des Bundes regelt. Sie basiert auf den internationalen WCAG-Richtlinien und ist entscheidend für die Zugänglichkeit von öffentlichen Webseiten.

Was ist die BITV 2.0?

Die BITV 2.0 (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung) ist eine deutsche Verordnung, die Anforderungen an die Barrierefreiheit von Websites, mobilen Anwendungen und digitalen Dokumenten öffentlicher Stellen festlegt. Inhaltlich orientiert sie sich stark an den WCAG-Richtlinien und macht daraus eine verbindliche Grundlage für Deutschland.

Für viele Organisationen ist die BITV 2.0 der praktische Einstieg in Barrierefreiheit, weil sie klare Erwartungen an Umsetzung, Nachweise und öffentliche Kommunikation setzt.

Für wen gilt die BITV 2.0?

Die BITV 2.0 richtet sich in erster Linie an:

  • Behörden und öffentliche Stellen des Bundes
  • Einrichtungen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen (je nach Träger und Rechtsgrundlage)
  • Projekte, bei denen öffentliche Websites und Apps im Auftrag entstehen

In der Praxis nutzen auch private Unternehmen BITV und WCAG als Standard, weil barrierefreie UX messbar hilft und Anforderungen aus Ausschreibungen häufiger werden.

Kernprinzipien der BITV 2.0 (angelehnt an WCAG)

Die Anforderungen lassen sich in vier Grundprinzipien einordnen:

  • Wahrnehmbarkeit: Inhalte müssen für verschiedene Sinne verfügbar sein (z. B. Textalternativen, ausreichende Kontraste).
  • Bedienbarkeit: Alles muss ohne Maus funktionieren (Tastatur, Fokus, genügend Zeit, keine Fallen).
  • Verständlichkeit: Sprache, Navigation und Interaktionen müssen klar sein (z. B. konsistente Menüs, verständliche Fehlermeldungen).
  • Robustheit: Inhalte müssen technisch sauber sein, damit Assistenztechnik sie korrekt interpretieren kann (Semantik, ARIA korrekt).

BITV 2.0 vs. WCAG: Wo ist der Unterschied?

WCAG ist ein internationaler Standard. BITV 2.0 ist die nationale Regelung, die Barrierefreiheit in Deutschland verbindlich macht.

ThemaWCAGBITV 2.0
ArtTechnischer StandardDeutsche Verordnung
FokusErfolgskriterien und KonformitätsstufenVerpflichtung zur Umsetzung und zur öffentlichen Information
AnwendungWeltweitDeutschland, vor allem öffentlicher Bereich
PraxisUmsetzung nach KriterienUmsetzung plus Pflichten wie Erklärung und Feedback-Kanal

Was gehört zur Umsetzung in der Praxis?

1) Semantisches HTML und klare Struktur

Eine barrierefreie Website beginnt selten bei Spezialfällen. Meist sind es Basics:

  • echte Überschriftenhierarchie (H2 folgt auf H1, keine Sprünge)
  • Navigation in <nav>, Hauptinhalt in <main>
  • Links sind Links, Buttons sind Buttons
  • Formulare haben Labels, Fehlermeldungen sind zugeordnet

2) Tastatur und Fokus

Viele BITV-Probleme entstehen, weil Komponenten visuell gut aussehen, aber nicht sauber bedienbar sind:

  • sichtbarer Fokus (nicht entfernen, sondern gestalten)
  • logische Tab-Reihenfolge
  • Dropdowns, Modals und Offcanvas-Menüs müssen per Tastatur steuerbar sein
  • Escape schließt Overlays, Fokus springt sinnvoll

3) Kontrast, Schrift, Zoom und Reflow

Barrierefreiheit ist nicht nur Screenreader:

  • ausreichende Kontraste für Text, Icons und Fokus
  • Inhalte bleiben bei 200 Prozent Zoom nutzbar
  • keine horizontale Scroll-Falle auf Mobile (Reflow)
  • Text lässt sich vergrößern, ohne dass Funktionen verschwinden

4) Dokumente und Medien

Je nach Projektumfang betrifft BITV oft auch:

  • PDFs (Tagging, Lesereihenfolge, Überschriften, Alternativtexte)
  • Videos (Untertitel, bei Bedarf Audiodeskription)
  • Bilder (Alternative Texte, wenn inhaltlich relevant)

BITV-Pflichten: Erklärung und Feedback-Kanal

In vielen Projekten wird unterschätzt, dass es nicht nur um Code geht. Typisch ist auch eine Erklärung zur Barrierefreiheit mit:

  • Stand der Vereinbarkeit (voll, teilweise, nicht vereinbar)
  • bekannte Barrieren (transparent benennen)
  • Kontaktmöglichkeit für Feedback und Meldungen
  • Hinweis auf Durchsetzungsverfahren (je nach Kontext)

Diese Inhalte sollten leicht auffindbar sein, meist im Footer.

Checkliste: BITV 2.0 Umsetzung in Projekten

  • Semantische Struktur (nav, main, headings)
  • Tastaturbedienbarkeit für alle Funktionen
  • Sichtbarer Fokus und logische Fokusreihenfolge
  • Ausreichender Kontrast für Text, Icons und Fokus
  • Formulare mit Labels und verständlichen Fehlermeldungen
  • Alternativtexte für relevante Bilder
  • Inhalte nutzbar bei 200 Prozent Zoom und auf Mobile
  • Erklärung zur Barrierefreiheit und Feedback-Kanal vorhanden
  • Tests mit Tool-Checks plus manuellem Tastaturtest
  • Screenreader-Schnelltest für zentrale Seiten

Beispiel: Navigation korrekt als Landmarke auszeichnen (Code Snippet)

<nav aria-label="Hauptnavigation">
  <ul>
    <li><a href="/leistungen/">Leistungen</a></li>
    <li><a href="/referenzen/">Referenzen</a></li>
    <li><a href="/kontakt/">Kontakt</a></li>
  </ul>
</nav>

Häufige Fehler bei BITV-Projekten

Fokus wird entfernt

Wenn der Fokus unsichtbar ist, ist die Seite für Tastaturnutzer kaum nutzbar. Statt entfernen: Fokus-Stil definieren.

Klickbare div-Container sind ein Klassiker. Screenreader und Tastatur profitieren von echten HTML-Elementen.

Formulare funktionieren visuell, aber nicht programmatisch

Fehlermeldungen müssen mit dem Feld verknüpft sein. Pflichtfelder müssen klar erkennbar sein.

Overlay-Menüs blockieren die Tastatur

Wenn ein Menü als Overlay öffnet, muss der Fokus im Menü bleiben, bis es geschlossen wird.

Fazit

Die BITV 2.0 übersetzt WCAG in eine verbindliche Grundlage für Deutschland und macht Barrierefreiheit zu einem klaren Qualitätskriterium. In Projekten ist die beste Strategie: solide Semantik, saubere Tastaturbedienung, gute Kontraste und verlässliche Tests. Dann ist BITV-Konformität in vielen Fällen keine Zusatzarbeit, sondern das Ergebnis guter Umsetzung.

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