Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Digitale Barrierefreiheit wird für Unternehmen zur Pflicht

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Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Digitale Barrierefreiheit wird für Unternehmen zur Pflicht

Warum Sie das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) kennen müssen

Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Was bislang nur für öffentliche Einrichtungen galt, wird nun auch für private Anbieter verpflichtend. Das bedeutet: Auch für Sie als mittelständisches Unternehmen wird digitale Barrierefreiheit gesetzlich vorgeschrieben.


Was ist digitale Barrierefreiheit?

Digitale Barrierefreiheit stellt sicher, dass Websites, Webshops, Apps und digitale Dienste von allen Menschen genutzt werden können – darunter Menschen mit Seh- oder Hörbehinderungen, mobilitätseingeschränkte Nutzer:innen sowie technikunerfahrene Menschen und Senioren.

Wichtige Elemente sind dabei:

  • Mindestens zwei Wahrnehmbarkeitskanäle (z. B. Text + Vorlesefunktion)
  • Kontrastreiche Texte und skalierbare Schriftgröße
  • Tastatur- und Screenreader-freundliche Navigation
  • Alt‑Texte für Bilder sowie Untertitel/Transkripte für Videos
  • Verständliche Sprache und klare Struktur

Wer ist betroffen – und wer nicht?

UnternehmenstypDigital-AngeboteBFSG-Pflicht
Kleinstunternehmeninkl. Webshops/Apps❌ Ausgenommen
Mittelstand & größerWebshop, Online-Dienste✅ Pflicht, wenn B2C und mehr als 10 MA/Umsatz/Bilanz > 2 Mio

🔎 Wichtig: Auch wenn Sie weniger als 10 Mitarbeitende haben, aber Produkte listen, die im Gesetz benannt sind (z. B. E-Book-Reader, Apps, Online-Ticketservices), greifen die Vorgaben ebenso.


Welche Maßnahmen sind bis zum 28. Juni 2025 erforderlich?

  1. Barrierefrei-Audit: Erfassung aktueller Schwachstellen (z. B. Kontrast, ARIA, Tastaturnavigation)
  2. UX- und Design-Optimierung: Kontrast, Fontgröße, Fokus-Indikatoren, klare Call-to-Actions
  3. Technische Umsetzung: Semantisches HTML, ARIA-Rollen, Alt‑Texte, Screenreader-Kompatibilität
  4. Prüfung mit Assistenzsystemen: Screenreader, Tastaturnavigation, mobile Tests
  5. Barrierefreiheitserklärung: Transparente Dokumentation über Umsetzungsstand und Konformität

Welche Folgen drohen bei Nichtbeachtung?

  • Abmahnungen durch Mitbewerber:innen oder Verbände
  • Bußgelder bis zu 100.000 €
  • Reputationsverlust und negatives Kundenfeedback
  • Im Extremfall: Vertriebsverbot oder Marktüberwachungsmaßnahmen

Warum sich der Einsatz lohnt – auch wirtschaftlich

  1. Zielgruppen erweitern – ca. 10 Mio Menschen mit Behinderungen + Technikunerfahrene
  2. Besseres Ranking durch barrierefreien, sauber strukturierten Code (SEO-Vorteil)
  3. Höhere Usability & Conversion – Nutzen für alle Nutzer:innen
  4. Image und Verantwortung – Stärkung der Marke und gesellschaftliche Anerkennung

Unsere Empfehlung: So starten Sie jetzt

  • Führen Sie ein professionelles Accessibility-Audit durch
  • Optimieren Sie Design, Content und technische Struktur gemeinsam
  • Schulen Sie Ihr Team: UX, Content-Pflege, Entwickler:innen
  • Implementieren Sie Monitoring-Tools und regelmäßige Tests
  • Veröffentlichen Sie Ihre Barrierefreiheitserklärung

🎯 Tipp: Kombinieren Sie das mit Ihrer SEO-Strategie – viele Best Practices unterstützen beide Ziele.


Ihr nächster Schritt

Die Zeit läuft – nutzen Sie die Gelegenheit, rechtskonform, zukunftsfähig und nutzerzentriert zu handeln. Wir unterstützen Sie bei:

  • Audit & Analyse
  • Barrierefreies UX- und Webdesign
  • Technischer Umsetzung & Testing
  • Erstellung Ihrer BFSG-konformen Erklärung

👉 Jetzt unverbindlich beraten lassen: Kontakt aufnehmen – starten Sie mit uns in die barrierefreie Zukunft.


Quellen: IHK München, BFSG §1–3, EN 301 549, WCAG 2.1 AA